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BP-Wahl, die Dritte!

Wahlzettel bei der Bundespräsidentenwahl, Datum durchgestrichen. © Original: Christian Michelidis

Mehr denn je…. Nach der Aufhebung der Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten ziert dieser Slogan etwa die Facebook-Seite Alexander van der Bellens und macht auch als Hashtag die Runde. Mehr denn je oder Jetzt erst recht scheinen gerade angesichts des dritten Wahlgangs die Prinzipien darzustellen, nach denen nun Wahlkampf betrieben wird. Wenn Bundeskanzler Kern die Bevölkerung in seinem Statement zur Wahlaufhebung vom 1. Juli 2016 bereits ersucht, trotz etwaiger Wahlmüdigkeit vom demokratischen Stimmrecht Gebrauch zu machen, so legt das den Finger auf ein Phänomen, das selbstredend auch in der Wiederholung der Stichwahl eine Rolle spielen wird. Angesichts der Brisanz der gesamten Affäre gilt dies für den 2. Oktober in vielleicht ungeahnt hohem Maßstab.

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Der wahlmüde Nichtwähler vs. der wahlmüde Protestwähler

Selbstverständlich muss es das gute Recht eines Wählers sein, der Notwendigkeit eines dritten Wahlgangs kritisch gegenüber stehen zu dürfen. Entscheide ich mich aus eben diesem Zorn über die Wiederholung dazu, von vornhinein nicht zur Wahl zu gehen, so bringe ich mich damit natürlich selbst um die Möglichkeit der Mitbestimmung. Steht mir der Sinn hingegen nach einer Protestwahl, so stehen mir auch hier Wege offen, selbst wenn nur zwei Kandidaten zur Wahl stehen und ich mir beispielsweise nicht damit behelfen kann, einer Kleinpartei ohne reale Chance meine Stimme zu geben.

Der leere Wahlzettel

Werfe ich meinen Stimmzettel ohne das berühmte Kreuzerl in die Wahlurne, so kann ich meinen Protestwunsch in jedem Fall anbringen. Sind am Ende die Stimmen ausgezählt und die Wahlsieger gekürt, zeigt sich jedoch meistens, dass die ungültigen Stimmen kaum mehr Aufmerksamkeit erringen können, als die einer kleinen Randnotiz. 

Gerade angesichts der Formalfehler, die während der Anfechtung im Bezug auf die Briefwahl offensichtlich geworden sind, existiert vielleicht gerade mit den Wahlkarten eine „wirksamere“ Form des Protestwählens.

Der Protest im Kuvert

Dass im Zuge der Stichwahl vom 22. Mai so viele Wahlkarten wie noch nie ausgegeben wurden, ist wohl jedem bekannt, der auch nur die Hälfte der medialen Berichterstattung um die BP-Wahl mitverfolgt hat. Fast 900.000 Wahlkarten bedeuteten für den zweiten Urnengang einen Anteil von knapp 14 Prozent der etwa 6,3 Millionen Wahlberechtigten. Und eben diese Menge zeichnete in den Ergebnissen dafür verantwortlich, dass Norbert Hofer 

seinen Vorsprung von knapp vier Prozent aus der konventionellen Urnenwahl noch einbüßen sollte.

Im Zuge der Aufhebung des zweiten Wahlgangs wurde die Rechtmäßigkeit der Briefwahl ja in breitem Maßstab betont, auch mit den zutage getretenen Formfehlern hinsichtlich der Auszählung. Gebe ich meine Stimme am 2. Oktober mittels Briefwahl ab, so landet diese also genau dort, wo der Hotspot der Gründe für die Aufhebung des zweiten Wahlgangs zu suchen ist. 

Wenn ich also darauf aus bin, meinen Protest zu deponieren, weshalb nicht mit der Briefwahl? Somit zeige ich meinen Willen zur Teilnahme am demokratischen Prozess und demonstriere trotz aller Schlampereien mein Vertrauen in diese Form der Stimmabgabe. In Anbetracht der Aufmerksamkeit, die der Auszählung Anfang Oktober wohl zukommen wird, ist meine Briefwahlstimme jedoch vor allem eines: ein kleiner Teil in der Masse aller Wahlkarten, denen die auszählenden Bezirkswahlbehörden samt Leitern und Beisitzern nun weitaus größere Sorgfalt widmen müssen.

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