Advertorial
Psychotherapie auf Krankenschein – Was zahlen ÖGK, BVAEB und SVS?
Seit Jahrzehnten werden seitens des ÖBVP – Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie sowie behandelnder Psychotherapeuten immer wieder Rufe nach einer vollständigen Kassenfinanzierung psychotherapeutischer Leistungen laut. So auch verstärkt wieder während der Zeit der Corona-Pandemie, deren Folge gerade aufgrund der wiederkehrenden Lockdown-Maßnahmen zum Teil erhebliche psychische Belastungen bei Erwachsenen, vor allem jedoch bei Kindern und Jugendlichen sind.
Während die ÖGK entsprechende Forderungen weiterhin zurückweist, geben gegenteilige Ankündigungen seitens der österreichischen Regierung Hoffnung auf ein zukünftig flächendeckenderes Angebot, das dem steigenden Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen gerecht werden soll.
In einem ersten Schritt sollen dazu bis Ende 2022 von der Sozialversicherung 300.000 zusätzliche Therapiestunden für Psychotherapie auf Krankenschein geschaffen und zudem 13 Millionen Euro für die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden. Ein konkreter Zeitpunkt für die fixe Implementierung von Psychotherapie als Kassenleistung steht indes noch aus.
Welche Kosten von den jeweiligen Kassen aktuell zur Gänze oder teilweise übernommen werden, lesen Sie hier.
Inhalt
-
Allgemeines zu Psychotherapie-Behandlung mit Kassenzuschuss
-
Wer bietet psychotherapeutische Behandlungen
-
Was zahlt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)?
-
Was zahlt die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)?
-
Was zahlt die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)?
Allgemeines zu Psychotherapie-Behandlung mit Kassenzuschuss
Eine Psychotherapie-Sitzung kostet in Wien zwischen 60 und 160 Euro. Diese kann jede/r – egal, mit welchen psychischen Anliegen – gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Damit die Krankenversicherung die vollen Kosten bzw. einen Kostenzuschuss für die Therapie gewährt, muss der Klient zum Patienten werden. Was heißt das?
Internationale Klassifikation von Krankheiten
Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen und wird von der WKO veröffentlicht und laufend aktualisiert. Psychische und Verhaltensstörungen werden hier genau definiert.
Wird eine psychische Störung diagnostiziert, werden psychotherapeutische Behandlungen (unterschiedliche Methoden möglich) als wissenschaftlich fundierte und nachhaltige Behandlungsmethoden der "ärztlichen Hilfe" gleichgestellt und damit von den Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe finanziell übernommen.
Wer bietet psychotherapeutische Behandlungen
Wie in der medizinischen Versorgung gibt es auch bei psychischen Störungen die Möglichkeit, von einem Kassenvertragsarzt/-therapeuten oder von einem Wahlarzt/-therapeuten behandelt zu werden.
- Psychotherapie auf Krankenschein: Kassenvertragsarzt /-therapeuten
- Kostenzuschuss auf Psychotherapie: Wahlarzt /-therapeuten
Voll finanzierte Psychotherapieplätze bei Kassenvertragspartnern sind jedoch rar. Diese Plätze werden vorrangig an sozial bedürftige Menschen vergeben. Auch auf den Schweregrad der psychischen Störung wird meist Rücksicht genommen (Entscheidung liegt beim Therapeuten). Mitunter muss man also bei diesen Vertragspartnern mit längeren Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Für Kinder und Jugendliche ist es manchmal leichter, einen vollfinanzierten Therapieplatz zu bekommen.
Sind beispielsweise berufliche, schulische oder private Probleme (Eheberatung) der Grund für die Therapie, zahlen die Kassen keinen Kostenbeitrag.
Was aber zahlen nun jeweils die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Sozialversicherungsanstalt der Sebstständigen (SVS) und worauf ist bei der Antragstellung zu achten:
Was zahlt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)?
Grundvoraussetzung für die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung durch die Wiener Gebietskrankenkasse ist eine ärztliche Bestätigung (spätestens vor der zweiten Therapie-Sitzung), die dem Psychotherapeuten vorgelegt werden muss. Somit gibt es einen Kostenzuschuss nur bei Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn angesehen wird.
Wo können Sie psychotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen?
Psychotherapeutische Behandlungen können Sie bei einem Vertragspartner der ÖGK in Anspruch nehmen oder bei einem Wahlarzt/-psychotherapeuten/in. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Abrechnung (vgl. Kassenvertragsarzt und Wahlarzt). Vertragspartner der ÖGK rechnen direkt mit der Kasse ab, es entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Wahltherapeuten müssen Sie die Kosten vorab bezahlen und können dann die Honorarnoten bei der ÖGK für einen Kostenzuschuss einreichen. Die ÖGK behält keinen Selbstbehalt ein.
Vertragspartner der ÖGK für Psychotherapie
- Der "Wiener Verein für ambulante Psychotherapie", Tel: 01 402 56 96
- Die "Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung", Tel: 01 310 210 0
- Außerdem einige spezialisierte Einrichtungen (Drogenmissbrauch, Trauma, Essstörungen, Kinder, Multiple Sklerose-Patientinnen/-Patienten)
Darüber hinaus bietet die ÖGK ihren Versicherten eine psychotherapeutische Ambulanz. Hier werden umfassende diagnostische und psychotherapeutische Hilfe sowie psychosoziale Beratung angeboten.
Psychotherapie beim Wahltherapeuten oder im Spital
Für eine Psychotherapie beim sogenannten Wahltherapeuten kann Kostenzuschuss beantragt werden. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Honorars, das WahltherapeutInnen selbst festlegen können, beträgt der Kostenzuschuss für Behandlungen (je 60 Minuten (Einzelsitzung) ab 1.9.2018 EUR 33,70. (Stand 2024)
Auch hier muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden (spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung), damit die Krankenkasse zahlt. Die Honorar-Note des Wahltherapeuten muss der Krankenkasse vorgelegt werden. Die Kostenübernahme bei einer klinisch-psychiatrischen Behandlung, also in einem Spital, ist abhängig von den durchgeführten Untersuchungen und der Diagnose.
ACHTUNG: Beachten Sie die Antragsfristen! Genaueres dazu finden Sie im Informationsblatt.
Was zahlt die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)?
Die Kosten einer Psychotherapie bei einem Vertragspartner der BVAEB werden weitgehend von der BVAEB übernommen. Der übliche Behandlungsbeitrag von 10 % ist vom Patienten im Nachhinein zu bezahlen (Gleichstellung mit ärztlicher Hilfe). Für einkommensschwache Patienten wird dieser Selbstbehalt reduziert oder gänzlich erlassen.
„Damit der Behandlungsbeitrag nicht zu einer unzumutbaren Belastung für unsere Versicherten wird, hat die BVA vielmehr durch die Festsetzung eigener Richtlinien ein Netz für sozial Schwache gespannt. Dadurch ist es möglich, unter gewissen Voraussetzungen den Behandlungsbeitrag teilweise oder gänzlich nachzusehen. Anspruchsberechtigte Kinder, Waisen sowie Kinder, die infolge Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig sind, sind vom Behandlungsbeitrag befreit.“ (DirRat Peter Fieber, BVA, Abteilungsleiter Unfallverhütung und Öffentlichkeitsarbeit; Anmerkung der Redaktion: Zum Zeitpunkt der Nachfrage hieß die BVAEB noch BVA)
Wird die Psychotherapie nicht bei einem Vertragspartner der BVAEB durchgeführt (freiberufliche/r, zur selbständigen Berufsausübung berechtigte/r PsychotherapeutIn, entsprechend ausgebildeter Vertragsarzt ohne BVA-Vertrag für psychotherapeutische Leistungen), erhält der Versicherte einen Zuschuss. Die genaue Höhe des Zuschusses wird von der Art der Behandlung bestimmt z.B.:
Einzelsitzung:
- ab 25 Minuten EUR 27,10
- ab 50 Minuten EUR 46,60
Gruppensitzung:
- ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 10,90
- ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 15,60
Der Versicherte muss der BVAEB und dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Vor der elften Sitzung muss ein Bewilligungsantrag an die Versicherung gestellt werden. Hier gibt es keinen Zuschuss, die BVAEB rechnet direkt mit der jeweiligen Klinik direkt ab und kommt für entsprechende Leistungen auf.
Was zahlt die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)?
Die SVS hat verschiedene Vertragspartner in Österreich. Diese können Sie mit Ihrer E-Card aufsuchen. Die SVS übernimmt dann den Großteil der Kosten für die Sitzung, Der Patient bezahlt lediglich 20 % Selbstbehalt. Dies entspricht in Wien normalerweise 10,60 € pro Sitzung.
„Fachärztliche Behandlungen bei Vertragsärzten werden direkt mit der SVA verrechnet. Der Versicherte besucht den Arzt mit seiner E-Card. Im Nachhinein fällt für den Versicherten ein Selbstbehalt von 20 % an, es sei denn er ist entweder vom Selbstbehalt befreit oder er nimmt am SVA-Vorsorgeprogramm Selbständig Gesund teil und erreicht seine Gesundheitsziele, dann sind es für alle ärztlichen Leistungen nur 10 % Selbstbehalt.“ (Patricia Gassner, Pressesprecherin SVA; Anm. d. Red.: Zum Zeitpunkt der Nachfrage hieß die SVS noch SVA)
Nach der ersten Psychotherapie-Sitzung ist eine Überweisung des Allgemeinmediziners oder Facharztes notwendig, um weitere Therapiesitzungen per E-Card zu besuchen. Ist der Psychotherapeut kein Mitglied eines Partnervereins der SVS, gewährt die Kasse einen Zuschuss von 40 Euro. Eine klinisch-psychiatrische Behandlung ist einem Spitalsaufenthalt gleichgesetzt. Die SVS übernimmt daher die vollständigen Kosten der allgemeinen Gebührenklasse.
Die verschiedenen Krankenversicherungen bieten eine recht gute finanzielle Unterstützung für Menschen mit psychischen Krankheiten. Bei der SVS und der BVAEB fallen auch bei Kassenärzten Selbstbehalte an, bei der Wiener Gebietskrankenkasse nicht. Besonders wichtig ist es, die Antragsfristen einzuhalten und Honorar-Noten des Wahlarztes aufzubewahren. Denn in manchen Fällen erteilt die Krankenkasse auch Kostenzuschüsse.
Hinterlassen Sie einen Kommentar!
weitere interessante Beiträge
Eine
16. Dezember 2015 - 22:06 Uhr
Die Aussage "Auch hier muss eine ärztliche Überweisung an den Psychotherapeuten stattfinden, damit die Krankenkasse zahlt" ist falsch. Unter keinen Umständen ist eine ärztliche ZUWEISUNG zur Psychotherapie notwendig; falls um Refundierung angesucht wird, ist eine ärztliche UNTERSUCHUNG zum Ausschluss körperlicher Ursachen der Symptomatik notwendig, aber keine Beurteilung, ob Psychotherapie indiziert ist. Diese Einschätzung obliegt ausschließlich den PsychotherapeutInnen.Außerdem wird in dem Artikel nicht klar zwischen dem Zuschuss zur Psychotherapie und den kontingentierten vollfinanzierten Kassenplätzen ("Psychotherapie auf Krankenschein") unterschieden, die bestimmte niedergelassenen PsychotherapeutInnen über die Vereine VAP und WGPV anbieten.
Alle Kommentare anzeigen
Redaktion
08. Dezember 2015 - 15:29 Uhr
Danke für Ihre Beiträge. Wir haben nochmals recherchiert und den Stundensatz im Artikel angepasst.Beste GrüßeFritz Lindengrün
cornelia
08. Dezember 2015 - 11:59 Uhr
Ich bin nun seit 30 Jahren Psychotherapeutin (ausschliesslich) mit mehreren fachspezifischen Ausbildungen. Mein Honorar ist EUR 100.-. Ich weiss, dass oft auch 120.-/Sitzung verlangt wird. Um 50.-/Sitzung arbeitet man allenfalls unmittelbar nach der Ausbildung, doch auch da wird meist mehr verlangt. Ich kenne viele TherapeutInnen und deren durchschnittliche Honorarhöhe. Die obige Information bezüglich der Honorarhöhe ist also irreführend und erzeugt wahrscheinlich nur Verärgerung bei KlientInnen. Wer Kassenplätze anbietet, tut das aus sozialen Gründen. Die Kassenplätze sind seitens der Versorgungsvereine kontingentiert. (4 Plätze WGKK bei mir). Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen ist es kaum möglich ein Ein-Personen-Unternehmen in Österreich mit 50.-/Sitzung zu betreiben, ohne in finanzielle Nöte zu kommen. Das ist die Realität.
ano
04. Dezember 2015 - 03:06 Uhr
"Die verschiedenen Krankenversicherungen bieten eine recht gute finanzielle Unterstützung für Menschen mit psychischen Krankheiten" WTF?! Lieber Herr Lindengrün, vielleicht sollten Sie mal recherchieren was eine gute Psychotherapiestunde kostet (~100) da sind 20€ fast lächerlich. rechnen Sie mal, was das für nicht so finanzkräftige Menschen zB auf ein Jahr mit einer Sitzung pro Woche bedeutet: 100*50=5000€ bzw nach mit Zuschuss 'nur' 80*50=4000€